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Schadensersatz,Vorsteuerabzug,Verwendungsabsicht

Für ein umsatzsteuerfrei vermietetes Objekt erhält unser Mandant eine Abstandszahlung für verursachte Schäden.Unser Mandant wird die Schäden durch Firmen beseitigen lassen.Die Abstandszahlung habe ich dem Mietobjekt zugeordnet und umsatzsteuerfrei gelassen.Das Objekt wird künftig umsatzsteuerpfl. vermietet, deshalb habe ich für die Renovierungsarbeiten Vorsteuer abgezogen.Ich habe jetzt Bedenken, ob das so anerkannt wird.
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