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Vereins-Progammheft,Werbeanzeigen,§ 12 UStG

Eine Werbeagentur GR druckt das jährlich erscheinende Programmheft eines gemeinnützigen Sportvereins. Der Verein ist kein Kleinunternehmer. Darin enthalten sind auch Anzeigen von Unternehmern. Diese Anzeigen sind für die Unternehmer kostenpflichtig und nehmen (von der Seitenanzahl her) ein Fünftel des Programmheftes ein.Frage 1:Ist es korrekt, wenn der Verein eine Rechnung an die Unternehmer ausstellt, in der 19 % Umsatzsteuer berechnet werden?Frage 2:Die Rechnung der Werbeagentur weist einen Steuersatz von 19 % aus. Ist es möglich, den ermäßigten Steuersatz von 7 % anzusetzen, da es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt?Frage 3:Ist der Anzeigenverkauf des Vereins an Unternehmer (mit Vorsteuerabzugsrecht) dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder eher dem Zweckbetrieb (er. zu besteuern) zuzurechnen?
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