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Registrierung,UStG,Bauvorhaben

Ein Mandant erbringt im Auftrag eines deutschen Unternehmens Planungsleistungen für ein Bauvorhaben in der Schweiz. Somit ist ja der Ort der Leistung in der Schweiz und der Umsatz ist dementsprechend in Deutschland nicht steuerbar.Unser Mandat hat einen weltweiten Umsatz in Höhe von ca. 450 TEUR.Wie ist der Umsatz in der Schweiz zu behandeln, und wer ist Schuldner der CH-Umsatzsteuer? Greift die Schweizer Bezugssteuer auch, obwohl die Beauftragung von einem deutschen Unternehmer erfolgt?Wenn nein, muss sich dann unser Mandant in CH registrieren lassen, oder gibt es hier Ausnahmen?Wenn eine Registrierung erforderlich ist, muss dann in der Schweiz ein Fiskalvertreter bestellt werden, und was gibt es sonst noch für Verpflichtungen?
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