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Verkauf,PKW,USt

Ein Mandant hat sich beim Kauf eines Pkw im Jahr 2014 20 % der Vorsteuer des Kaufpreises vom Finanzamt erstatten lassen, da er den Pkw lt. repräsentativer Aufzeichnungen über drei Monate zu 20 % betrieblich nutzt. Er setzt auch 20 % aller Vorsteuerbeträge der Kosten des Pkw bei der Umsatzsteuer ab sowie 20 % aller Kfz-Kosten in der EÜR als Betriebsausgabe.Nach einem heftigen Hagelschaden will er den Pkw MB S 350 ggf. für 30.000,00 Euro verkaufen. Wie ist der Verkauf bei der Umsatzsteuer zu behandeln?
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