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Sachspende - Waren,Bemessungsgrundlage,§ 10 UStG

Meine Mandantin (GmbH) handelt mit Tierfutter. Wenn jetzt dieses Futter kurz vor dem Ablaufdatum steht, schenkt sie das einem Tierheim. Nun will das Tierheim unbedingt Spendenbescheinigungen darüber ausstellen. Meines Erachtens macht das keinen Sinn, da meine Mandantin auf die Sachspende ja USt zahlen muss. Gibt es da einen Ausweg? Wie sind die Spendenbelege zu beurteilen?
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