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§ 3 Abs. 1 UStG,§ 3 Abs. 7 Satz 1 UStG,§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG,§ 13b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UStG,§ 13b Abs. 5 Satz 1 UStG,§ 15 A,§ 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG,§ 9 Abs. 1,Abs. 2 Satz 1 UStG,§ 311b Abs. 1 BGB,§ 15a Abs. 10 UStG,§ 1 Abs. 1a UStG,Umsatzsteueroption beim Verkauf eines Grundstücks,Abgrenzungserfordernis zur Geschäftsveräußerung im Ganzen

Es wurde im Jahr 2017 ein aufschiebend bedingter Grundstückskauf geschlossen. Aufschiebende Bedingung war das Zustandekommen der Finanzierung. Im Jahr 2019 wird die Finanzierung gewährt und der Kauf vollzogen. Das Grundstück wird jedoch bereits seit 2017 vom Käufer genutzt. Der Verkäufer hat auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichtet.1. Frage: Wann muss der Käufer die Umsatzsteuer und den dazugehörigen Vorsteuerabzug (§ 13b UStG) in seiner Voranmeldung/Umsatzsteuererklärung anmelden? 2. Frage: Ist eine Vermietung durch den Käufer vor Eintritt der Bedingung ohne Umsatzsteuer schädlich im Sinne des § 15a UStG?3. Frage: Wann beginnt der Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG?
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