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Umsatzsteuer,PV-Anlage,Vorsteuerabzug

Unser Mandant ist bereits durch umsatzsteuerpflichtige Vermietung unternehmerisch i. S. d. UStG tätig (Jahresmeldung).Zum 01.08. nimmt er den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf.Ist hier eine Gewerbeanmeldung zu tätigen?Kann die Vorsteuer aus Anschaffung der Anlage vorab gezogen werden?Die Gutschrift des Versorgers wird voraussichtlich jährlich erfolgen.
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