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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Rechnungsausstellung

Es handelt sich um einen Onlinehändler mit Lager im EU-Ausland und Verkauf an überwiegend Privatpersonen im In- und Ausland.1. Frage:Amazon kauft von diesem Onlinehändler Ware ein und nutz diese Ware, um sie auf weltweiten Marktplätzen zu verkaufen. Dafür generiert Amazon jeden Monat eine Sammelgutschrift/Sammelrechnung im Namen des Onlinehändlers sogar teilweise mit USt und ohne USt. Die Rechnungserstellung seitens Amazon kann nicht abgestellt werden. Vermutlich wollen sie den Rechnungseingang vereinheitlichen.Gleichzeitig erstellt der Onlinehändler Einzelrechnung für jeden Verkauf durch sein automatisiertes Rechnungsprogramm.Es gibt somit zwei Rechnungsnummern für ein und dieselbe Transaktion mit teilweise unterschiedlichen Steuerausweisen. Da die Rechnungsstellung seitens Amazon nicht abgestellt werden kann, diese auch teils nicht korrekt ist, stellt sich die Frage, ob der Unternehmer für die Rechnung von Amazon ein umsatzsteuerliches Risiko trägt?2. Frage:Verzicht auf die Lieferschwelle nach Deutschland bei Lagernutzung in EU-Staaten. Polen hat bei den betroffenen EU-Lager-Staaten als einziger Staat bei Lieferschwellenverzichtsanträgen eine Sperrfrist. Deshalb wäre die Praktikerlösung, dass man davon ausgeht, dass mit Ablauf der Sperrfrist in Polen und mit Information der anderen EU-Lagerländer der Lieferschwellenverzicht ab diesem Tag greift. Allerdings greift nach dem dt. Umsatzsteuergesetz der Lieferschwellenverzicht immer für das ganze Jahr. Kann unterjährig auf die Lieferschwelle verzichtet werden, ohne eine rückwirkende Rechnungsberichtigung zum 01.01. des Jahres durchführen zu müssen? 3. Frage:Ist die folgende Konstellation als Reihengeschäft zu betrachten?Firma A in Deutschland hält ein Konsignationslager in D bereit für den Onlinehändler B. Aus diesem Konsignationslager werden durch A Artikel genommen und diese Artikel auch durch A an die EU-Lager von B versendet. B ist in den Lagerländern registriert mit der dortigen USt-Id-Nr.Dementsprechend liefert Firma A an das Lager des Onlinehändlers B im EU-Ausland. Dieser Warenweg stellt für uns eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung dar. Ist der Onlinehändler B in Deutschland und sein Lager mit eigener USt-Id-Nr. in z.B. Spanien als ein oder als zwei Unternehmen zu sehen im Sinne des Reihengeschäfts? Handelt es sich um ein Reihengeschäft?Firma A in D > liefert an > Lager des Onlinehändlers B in SpanienFirma A > schreibt Rechnung an > Onlinehändler B in D
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