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Bemessungsgrundlage,Entgelt,BMG

Mein Mandant hat ein WG gewandelt, das sich bisher im Leasing befand.Die Leasingfirma stellt meinem Mandanten nun das WG mit seinen damaligen Netto-Anschaffungskosten in Rechnung, berechnet darauf die Umsatzsteuer und schlägt die „gezahlten Zinsen“ und Verzugsgebühren netto dazu.Mein Mandant erwirbt somit das WG.Gleichzeitig wird mein Mandant das nun erworbenen WG (PKW) an den Hersteller zurückgeben. Jetzt stellt sich die Frage, wie mein Mandant mit dem Hersteller abzurechnen hat?Nettopreis des WG zzgl. Umsatzsteuer ist unzweifelhaft, aber was ist mit den Zinsen und Gebühren? Sind diese – analog zur Leasingfirma – umsatzsteuerfrei weiterzugeben oder umsatzsteuerpflichtig?Da es sich um eine nicht unerhebliche Summe Zinsen handelt, bitte ich darum, diese Frage für mich zu klären.
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