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§ 2b UStG,§ 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG,§ 2 Abs. 3 UStG a.F.,§ 3 Abs. 1 UStG,§ 3g UStG,Abschn. 15.2b. UStAE,Umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen

Unsere Mandantin ist eine JPdöR mit mehreren Betrieben gewerblicher Art. Ein BgA beinhaltet mehrere Gemeinschaftshäuser. Davon wurde für ein Gemeinschaftshaus ein Nutzungsvertrag mit einem Verein geschlossen, so dass dieses Gemeinschaftshaus keine Einnahmen mehr erzielt und somit aus dem BgA ausschied und in den hoheitlichen Bereich überführt wurde. In diesem Gemeinschaftshaus befindet sich schon seit vielen Jahren ein Blockheizkraftwerk, welches für das GH Strom produziert und eine kleine Menge Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist. Hier handelt es sich um ca. 400 € Einnahmen im Jahr. Diese unterlagen bisher im Rahmen des BgA der Umsatzsteuer.Frage: Was passiert jetzt mit diesem BHKW? Geht es mit in den hoheitlichen Bereich über? (Die JPdöR wendet das neue USt-Recht noch nicht an, hat optiert, den § 2 Abs. 3 UStG bis 2020 anzuwenden.)
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