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Eingliederung einer Personengesellschaft,Sonderleistungsbeziehungen,§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Für folgenden Sachverhalt benötigen wir Ihre Expertise.Fraglich ist, ob bei folgender gesellschaftsrechtlicher Konstellation eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt:Untergesellschaft: M GmbHGesellschafter (100 %) und Geschäftsführer Herr O.Dieser ist nebenbei in beratender Funktion selbstständig und schreibt Rechnungen an seine GmbH (mit entsprechendem USt-Ausweis).Die M GmbH ihrerseits ist Komplementärin an der R GmbH & Co. KG. Im fraglichen Zeitraum hatte die GmbH außer der Kompl.-Stellung keinen weiteren Geschäftsbetrieb.Herr O. ist in 2015 und 2016 zu 50 % an der KG beteiligt, in 2017 zu 33,33 %.Nunmehr steht unzweifelhaft fest, dass die GmbH Anteile von Herrn O. im Sonderbetriebsvermögen der R GmbH & Co. KG zu bilanzieren sind.Damit jedoch besteht zwischen Herrn O. und der M GmbH keine unmittelbare personelle Verflechtung.
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