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Ferienwohnung,Vorsteuer,Leerstand

Ein Ehepaar hat zwei Hotelzimmer auf Juist im Rahmen eines Bruchteilseigentums bzw. Teileigentums gekauft. Vertraglich ist vereinbart, dass sie diese Zimmer jedes Jahr für je zwei Wochen selber nutzen können. Die „Hotel-Betriebsgesellschaft“ rechnet gegenüber unseren Mandanten die Einnahmen und Ausgaben ab. Die Vermietung erfolgt umsatzsteuerpflichtig. Frage: Wie wirkt sich die Selbstnutzung auf die Umsatzsteuer bzw. den Vorsteuerabzug aus? Muss aufgrund der Selbstnutzung eine Totalüberschussprognose erstellt werden?
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