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Tausch,Bemessungsgrundlage

Mein Mandant handelt mit Registrierkassensystemen, insbesondere für den gastronomischen Bereich.Im Rahmen seiner Verkaufsaktivitäten nimmt er gebrauchte Kassensysteme zu überhöhten Preisen in Zahlung. Die Ausgangsrechnungen für die gelieferten Kassensysteme werden um die in Zahlung genommenen Kassen gekürzt, die Umsatzsteuer wird auf den verminderten Betrag gerechnet.Verkauf Kasse 10.000 €./. Inzahlung Kasse 5.000 €Endbetrag Netto 5.000 €+ 19 % USt 950 €zu zahlender Betrag 5.950 €Handelt es sich bei den Inzahlungnahmen zu überhöhten Beträgen um einen verdeckten Preisnachlass? Ist die o.g. Rechnungslegung korrekt?
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