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Umsatzsteuer,Differenzbesteuerung,Fehlende Rechnungen

A hat in Deutschland seinen Wohnsitz. Hauptberuflich ist er Angestellter in einem Unternehmen aus der Baubranche.Im Laufe des Jahres 2018 beginnt er, Bücher von Unternehmen aus dem Ausland anzukaufen, um diese dann an Privatpersonen weiterzuveräußern. Zunächst ist dies nur ein Hobby, aber der Umfang der Tätigkeit wird immer größer und Ende 2018 muss A ein Gewerbe anmelden. Ordnungsgemäße Belege über Ankauf und Verkauf hat A nicht, er kann lediglich Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge nachweisen.Ertragsteuerlich ist im Jahr 2018 ein Verlust entstanden, so dass ggf. sogar von Liebhaberei gesprochen werden könnte. Dies ist an dieser Stelle aber nicht das Thema.Entscheidender ist, wie die Geschäftsvorfälle 2018 umsatzsteuerlich zu würdigen sind. Die Zahlungseingänge im Jahr 2018 lagen bei 25.000 €.Fragen:1. Ist die Differenzbesteuerung anwendbar?2. Wenn die Differenzbesteuerung nicht anwendbar wäre, würde A die Umsatzsteuer aus den 25.000 € doch schulden und mangels ordnungsgemäßer Eingangsrechnungen wäre keine Vorsteuer abziehbar. Richtig?3. Wie könnte A diese Situation möglichst steuerschonend noch „heilen“?
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