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§§ 164,167 AO,Änderung § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Getränkehandel liefert unter anderem auch Sirup (Coca-Cola) an Kunden mit Rechnungsausweis 7 %. Das Rechnungsprogramm generiert die Summe und hat diese aufgrund eines Programmfehlers vollständig auf 19 % gestellt. Der Betrag wurde sodann an die Datev-Buchhaltung übertragen ausschließlich mit der Berechnung für 19 %. Tatsächlich hätte dem Datev-Programm aber 19 % und 7 % überspielt werden müssen. Es wurde nunmehr zu viel Umsatzsteuer gemeldet und bezahlt. Die Ausgangsrechnungen sind richtig mit 7 % ausgewiesen. Die Betriebsprüfung hat bis zum Jahre 2015 stattgefunden. Wie weit können die Jahresmeldungen geändert werden aufgrund dieses technischen Fehlers? Bis zur endgültigen Bestandskraft, also 2015, oder gibt es eine Möglichkeit auch für zurückliegende Jahre?
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