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Umsatzsteuer,Vermietung Arbeitszimmer,Unentgeltliche Wertabgabe

Ehemann ist Alleineigentümer des Einfamilienhauses und vermietet ein Arbeitszimmer an die Ehefrau. Ehefrau ist eine Unternehmerin und ist vorsteuerberechtigt. Ehemann möchte die Miete auf 66 % des marktüblichen Entgeltes festlegen und das Arbeitszimmer mit USt vermieten, um vor allem die Vorsteuern aus der Herstellung des EFH anteilig zurückzuerhalten. Ist bei dem Mietentgelt für die USt eine Mindesbemessungsgrundlage anzuwenden?Falls ja, wie soll diese ermittelt werden?
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