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Umsatzsteuer,Unternehmereigenschaft,Landkreis

Sachverhalt:Einzelunternehmer A ermittelt seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 EStG.Mit dem Landkreis hatte A einen Pachtvertrag geschlossen über die Verpachtung einer Teilfläche. Auf diesem Grundstück betreibt A für den Landkreis einen Wertstoffhof als Sammelstelle für Abfälle zur Verwertung. Der Pachtvertrag endet in Kürze. Der Landkreis wird den Pachtvertrag verlängern. Der Pachtzins für die Teilfläche wurde bisher zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer bezahlt. Nun will der Landkreis nur noch den Nettopachtzins bezahlen, also ohne Umsatzsteuer. Es wäre bisher nicht richtig gewesen, dass sich der Pachtzins noch um die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht.Frage:Hat der Landkreis recht?Ergeben sich für A Nachteile beim Vorsteuerabzug?
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