Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Leistungszeitraum,Rechnungsdatum,§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG

Meine Mandantin (Hausmeisterdienst) ist als GmbH mit einem Jahresumsatz von über 500.000 € Sollversteuerer. Die Abrechnung der geleisteten Arbeiten erfolgt wöchentlich an die Kunden nach Einreichung der Leistungserfassung der Mitarbeiter. So kommt es zustande, dass z. B. zum 01.04.2019 die Ausgangsrechnungen für die letzte Märzwoche geschrieben werden. Auf der Rechnung steht dann: Rechnungsdatum 01.04.2019 und Leistungszeitraum 13. KW.  Nun habe ich das Problem, was ich der März-VA für einen Umsatz angebe, den berechneten lt. Rechnungsdatum oder den geleisteten lt. Leistungszeitraum. Bisher wurde das Rg.-Datum genommen, aber ich möchte es einfach richtig machen. Wie ist die gesetzliche Regelung anzuwenden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen