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Umsatzsteuer,Organschaft,Einzelunternehmen

Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH (die GmbH wird in von einem fremden Dritten angemieteten Geschäftsräumen betrieben) erwirbt einen anderen Gewerbebetrieb (als Privatperson, nicht als GmbH) von einer weiteren Person (Einzelunternehmer) wie folgt:1. Er erwirbt das Geschäftsgrundstück. 2. Er erwirbt weitere Assets (Warenbestand, Kundenstamm).In diesen Geschäftsräumen (nicht in den Geschäftsräumen der GmbH) nimmt er als Einzelunternehmer eine Produktion auf (artgleiche Produktion wie in der GmbH).Dazu bedient er sich u.a. Produktionsmitteln der GmbH (u.a. Personalgestellung, d.h., Personal der GmbH arbeitet in den Räumen des Einzelunternehmens mit Stundensatzabrechnung; das Material wird durch das Einzelunternehmen eingekauft). Der Verkauf erfolgt dann durch das Einzelunternehmen an Dritte (an den vom Verkäufer des Einzelunternehmens erworbenen Kundenstamm).Frage:Liegt hier zwischen Einzelunternehmen und X-GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?
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