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Umsatzsteuer,Bescheinigung gem. § 22f UStG,Differenzbesteuerte Unternehmer

Mein Mandant ist Antiquitätenhändler und Restaurator. Die Umsätze aus dem Handel mit Antiquitäten werden überwiegend gem. § 25a UStG bei der Umsatzsteuer differenzbesteuert.Mittlerweile ist mein Mandant auch als gewerblicher Anbieter bei eBay tätig. Er soll jetzt eine Bescheinigung gem. § 22f UStG einreichen. Meine Frage: Ist die Art der Umsatzbesteuerung entscheidend für die Erteilung der Bescheinigung gem. § 22f UStG?
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