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Umsatzsteuer,Echter Schadensersatz,Reparaturleistung

Folgender Sachverhalt:Ein Unternehmer betreibt in Deutschland eine Tischlerei. Er bezieht Fenster aus Polen. Aufgrund eines Mangels repariert er in Deutschland ein Fenster und baut es ein. Beim Wareneinkauf aus Polen handelt es sich zweifelsfrei um innergemeinschaftlichen Erwerb. Der Unternehmer stellt dem Lieferanten aus Polen eine Rechnung für die Reparatur des Fensters. Handelt es sich hierbei um Schadenersatz? Die Rechnung wäre sozusagen netto zu stellen? Oder wäre eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den polnischen Lieferanten gegeben?
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