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§ 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG,§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG,§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG,§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG,§ 9 Abs. 1 USt,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,§ 15 Abs. 1b UStG,Keine unentgeltliche Wertabgabe mangels Vorsteuerabzug

Der steuerpflichtige Unternehmer A baut privat ein Wohnhaus, in dem er Räume für seine nahestehende GmbH nutzen möchte. Da der Umfang der betrieblichen Nutzung des Wohnhauses für die Zukunft noch nicht genau abgegrenzt werden kann, möchte er das Gebäude gänzlich dem Unternehmensvermögen zuordnen. Die 10 % betriebliche Nutzung ist von Anfang an gewährleistet. Von den Herstellungskosten sind unserer Meinung nach nur die auf den betrieblich genutzten Teil entfallende VoSt abziehbar. Muss A die Privatnutzung des dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gebäudeteils als unentgeltliche Wertabgabe jährlich der Umsatzsteuer unterwerfen?
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