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Sachverhalt:Der Mandant ist rentenversicherungspflichtig angestellt bei einem Arbeitgeber. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bezieht er noch Einkünfte aus Vermietung und aus einem Gewerbebetrieb. Er kann mit 45 Berufsjahren ohne Abschläge in Rente gehen. Dies ist für den 01.07.2020 geplant. Zum 01.05.2022 würde der Mandant die Regelaltersgrenze erreichen. Ab dem Jahr 2022 ist der Hinzuverdienst unbeschränkt.Frage:Kann der Mandant ab 01.07.2020 bis Erreichen des Regelalters am 01.05.2022 unbeschränkt hinzuverdienen?Ist der Betrieb des Gewerbebetriebs schädlich?Wenn ja, gibt es hier eine Gewinnhöchstgrenze von z.B. 6.000 EUR Gewinn im Jahr oder darf kein Gewinn entstehen?Wenn der Betrieb ab 01.07.2020 bis Erreichen des Regelalters am 01.05.2022 ruhend gestellt wird, kann der Gewerbebetrieb dann ab 01.05.2022 wiederaufgenommen werden?
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