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Reihengeschäft,Dreiecksgeschäft

Unternehmen DK1 mit Sitz in Kopenhagen beauftragt die Werbeagentur BRD1 mit Sitz in Bremen, Werbekalender in großer Stückzahl zu erstellen.Werbeagentur BRD1 beauftragt wiederum Druckerei BRD2, die Werbekalender zu drucken.Variante 1 : BRD1 beauftragt einen Spediteur, die Werbekalender nach DK1 zu versenden.Variante 2: BRD1 beauftragt BRD2, sich um den Versand der Werbekalender mittels eigenem Lkw bzw. Spediteur zu kümmern.BRD1 fakturiert die Lieferungen/Leistungen an DK1 unter Angabe seiner deutschen USt-ID.Fragestellungen:• Liegt ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft i.S.v. § 25b UStG vor?• Was ist die ruhende Lieferung, was ist die bewegte (innergemeinschaftliche) Lieferung (unter Berücksichtigung der beiden Varianten)?• Welche Rechtsfolgen entstehen aus der ruhenden und der bewegten Lieferung?• Was ist erforderlich, damit eine innergemeinschaftliche Lieferung zwischen BRD1 und DK1 entsteht?
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