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Umsatzsteuer,Organschaft,Rechnungsausstellung

Frau R ist u. a. Inhaberin einer Besitzgesellschaft. Die Besitzgesellschaft verpachtet ein Grundstück mit Gebäude (Hotel) an die B-Hotel-GmbH, deren 100%ige Gesellschafterin sie ist (für mich klare umsatzsteuerliche Organschaft).Ferner verpachtet die Besitzgesellschaft an die Weinbau (Einzelfirma) die Weinberge. Alleininhaber der Weinbau Einzelfirma ist ebenfalls Frau R.Die Weinbau Einzelfirma berechnete bisher ihre Umsätze nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG und gab eine eigene Umsatzsteuererklärung ab.Frage:Muss die Besitzgesellschaft nicht eine USt-Erklärung abgeben, die die Umsätze der Besitzgesellschaft, der Weinbau-EF und der GmbH beinhaltet?Bisher wurden die Warenlieferungen (Wein) von der Weinbau an die GmbH mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Die GmbH kann sich 19 % Vorsteuer aus der Rechnung ziehen, die Weinbau EF führt 10,7 % pauschal ab. Sofern eine Umsatzsteuererklärung abzugeben ist, wie ist dann dieser Innenumsatz zu behandeln?
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