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Unternehmereigenschaft,WEG,Steuerfreiheit

Mein Mandant betreibt einen Handwerksbetrieb in Tschechien. Er hat in Deutschland für eine Wohnungseigentümergemeinschaft Leistungen erbracht und seine Rechnung mit dem Hinweis auf § 13b UStG „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ steuerfrei gestellt. Die Hausverwaltung ist der Ansicht, dass die WEG die USt nicht abführen muss, weil sie keine Unternehmerin ist. Die Frage ist daher, ob eine WEG als Unternehmerin gilt, auch wenn keine Optionen zur Umsatzsteuer seitens der WEG gegeben sind.
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