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Umsatzsteuer,Stornierung Rechnung,Rückwirkung

Mein Mandant hat in der Vergangenheit die neue Rechtsprechung bzgl. der Ausschüttung der ZR-Gebühren fälschlicherweise nicht angewandt und die Ausschüttungen mit Umsatzsteuer vorgenommen. Es gibt nun Mitglieder, bei denen jeweils für ein Jahr der Umsatzsteuerbescheid nicht mehr änderbar ist. Kann dies durch die Erstellung einer Stornorechnung statt einer Korrektur der Rechnung geheilt werden, da durch die Stornierung und Neuausstellung der Gutschrift keine Rückwirkung erreicht wird und die Änderung der Vorsteuer im aktuellen Voranmeldungszeitraum geschieht?
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