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Anzahlung,Steuerentstehung,Entgelt

Unser Mandant D betreibt ein Bauunternehmen.Im November 2018 bekam er aufgrund eines Bauvertrags einen Betrag von 120.000 € überwiesen.Leistungsempfänger ist eine Privatperson.Die Leistung (insgesamt 240.000 €) wurde insgesamt im Wirtschaftsjahr 2019 erbracht. Mittlerweile erfolgte die Rechnungsstellung.Im Jahr 2018 gab es keine Rechnung, sondern lediglich den Bauvertrag mit der vereinbarten Vorabzahlung, für die der Mandant auch eine Bankbürgschaft gestellt hat. Frage: Unterliegt dieser Betrag der Umsatzsteuer? Also ist die Umsatzsteuer aus dem Zahlbetrag herauszurechnen?
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