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Mietpool,Gesellschafterbeitrag,Ausschüttung

Ein Mietpool betreibt ein Boardinghouse (kurzfristige Überlassung möblierter Apartments als hotelähnlicher Betrieb). Die Unternehmereigenschaft ist gegeben, da die Gesellschafter mit Beitritt zum Mietpool alle Rechte und Pflichten als Vermieter im Rahmen eines sogenannten Kommissionsvertrags an den Mietpool übertragen haben. Die Rechnungen an die Endkunden (Mieter) werden mit der USt-Nummer des Mietpools und Ausweis von 7 % USt fakturiert. Die Frage, die sich stellt, ist nunmehr bezüglich der Ausschüttung an die Gesellschafter des Mietpools (Gutschriften): Nach Abzug von diversen Kosten (z.B. Hausgeld etc.) werden Auszahlungen an die Mietpoolgesellschafter vorgenommen. Beispielsweise werden für Januar 2019 10.000 EUR an die Gesellschafter nach festgelegten Schlüssel verteilt. Werden diese Gutschriften nunmehr zuzüglich 19 % oder nur 7 % USt erstellt bzw. ohne Aufschlag der USt bei Kleinunternehmern?
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