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juristische Person,finanzielle Eingliederung,§ 2 UStG.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für die Frage: Die natürlichen Personen A und O betreiben ein Fitnessstudio als Personengesellschaft (die A&O Fitness-GbR – Beteiligung je 50 %).Nun erwerben A und O (zu gleichen Teilen) das Gebäude, in dem das Fitnessstudio betrieben wird – es soll (neben der A&O Fitness-GbR) eine A und O Grundstücks-GbR entstehen (gewerbliche Einkünfte mit gesonderter Gewinnermittlung); dies, weil in die Fitnessstudio-GbR gelegentlich noch ein weiterer Fremd-Gesellschafter (natürliche Person) eintreten soll, der nicht Mit-Eigentümer am Gebäude wird.Die A und O Grundstücks-GbR überlässt das Gebäude gegen Mietzahlungen an die A&O Fitness-GbR.Handelt es sich bei der A&O Fitness GbR und der A und O Grundstücks-GbR um eine USt-liche Organschaft?
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