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Inzahlungnahme,USt,KFZ

Ein Mandant hat fünf Diesel-Transporter bei einem Autohaus in Zahlung gegeben. Für die Inzahlungnahme wurde ihm eine Wechselprämie in Höhe von T€ 10,– gewährt, die über dem tatsächlichen Wert des alten Autos liegt. Die Höhe der Prämie richtet sich aber auch nach dem erworbenen Pkw. Nicht bei allen Modellen wird eine Prämie gezahlt. Muss hier ein Ertrag versteuert für die Hingabe des Fahrzeuges versteuert werden und wonach richtet sich dieser Wert?
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