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Vorsteuervergütung,Restaurant,Tschechien

Ein Mandant betreibt eine Gaststätte. Im Rahmen seines Unternehmens erwirbt er in Tschechien im Großhandel Lebensmittel, Bier, Spirituosen und Tabak. Da der Erwerb der Waren in Tschechien mit tschechischer Vorsteuer belastet ist, wird das Vorsteuervergütungsverfahren angestrebt.Ist es möglich, für alle o.g. Waren die Vorsteuererstattung zu beantragen?
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