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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Fiskalvertreter

SachverhaltDie Mandantin ist eine GmbH mit Sitz in Deutschland. In diesem Sachverhalt kauft sie Ware in Asien ein, die für einen niederländischen Kunden bestimmt ist.Die Ware wird vom Verkäufer aus Asien nach Rotterdam verschifft.Die GmbH hat in den Niederlanden einen Fiskalvertreter engagiert, der die sich um Import inkl. Versteuerung, Verzollung und Transport kümmert. Die Verschaffung der Verfügungsmacht findet im Hafen mit der Übergabe der Bill of Lading statt. Die Ware wird danach zu einem Lagerhaus gebracht und auf Namen der Mandantin eingelagert. Später wird die Ware dann dem Kunden übergeben. Somit war die Ware zu keiner Zeit in Deutschland.Fragen1. Die GmbH verkauft in ihrem Namen die Ware an den Kunden in NL. Wie ist dieser Vorgang zu qualifizieren? Als innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferung?2. Welche USt-IdNr. muss sie auf der Rechnung ausweisen? Ihre eigene oder die des Fiskalvertreters?3. Gibt es weitere steuerliche Konsequenzen für die Mandantin?
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