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§ 3 Abs. 1 UStG,§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG,§ 3a Abs. 2 UStG,§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG,§ 3d Satz 1 UStG,§ 3d Satz 2 UStG,Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung

Kunde M aus Mazedonien bestellt Ware bei BD (Deutschland). BD bestellt die Ware bei BP (Slowakei). BP stellt die Rohware her und lässt diese anschließend bei BSK (Slowakei) galvanisieren.BSK versendet die Ware anschließend im Auftrag von BD an Kunden in Mazedonien, Vereinbarung zwischen dem Kunden M und BD ist Lieferung frei Haus.Steuerliche Registrierung von BD in Slowakei liegt vor.Abwandlung:BD bestellt nur die Rohware bei BP und beauftragt BSK selber mit der Lohngalvanik. Liefervereinbarung zwischen M und BD sowie Versendung durch BSK im Auftrag von BD bleiben.
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