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Umsatzsteuer,Gesellschafterbeitrag,Rechnungsausstellung

Im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft ist vorgesehen, dass ein Gesellschafter 16 Wochenstunden Arbeitsleistung erbringen muss, sich dabei aber vertreten lassen kann. Der Gesellschafter beauftragt eine GmbH damit, die Arbeitsleistung (durch einen Angestellten der GmbH) zu erbringen. Die GmbH fakturiert die Leistungen an die Personengesellschaft, die die Vorsteuer geltend macht, den Aufwand aber auf das Kapitalkonto des Gesellschafters, d.h., ohne dass es bei der Personengesellschaft als Aufwand verbucht wird. Ist diese Handhabung korrekt oder müsste die Fakturierung an den Gesellschafter erfolgen, so dass dieser die Vorsteuer geltend macht? 
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