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Organschaft,Vorsteuerabzug,§§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG,14 UStG,14 a UStG,15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

Eine Besitz-GmbH & Co. KG ist zu 97 % an einer Objekt-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Objekt-GmbH & Co. KG erzielt Einnahmen aus Vermietung. Diese Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Die Besitz-GmbH & Co. KG erzielt mit Ausnahme des Gewinnanteils von der Objekt-GmbH & Co. KG keine weiteren Einnahmen.Ist die Besitz-GmbH & Co. KG zum Vorsteuerabzug berechtigt?Kann eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen den beiden Gesellschaften errichtet werden?
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