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Umsatzsteuer,Organschaft,Geschäftsanteile im Privatvermögen

Ist der Satz so zu verstehen, dass eine weitere Voraussetzung für eine USt-Organschaft ist, dass die GmbH-Beteiligung im (ertragsteuerlichen) Betriebsvermögen der Organträgers zu halten sind? Dann wäre folglich bei einer Veräußerung der GmbH-Anteile nicht mehr das Teileinkünfteverfahren anzuwenden? Ist das so richtig? Oder ist damit doch nicht das ertragssteuerliche BV gemeint?Im Ergebnis hätte ich gerne eine umsatzsteuerliche Organschaft und die GmbH-Anteile im Privatvermögen. Geht das?
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