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Rechnung,Leistungsempfönger,Vorsteuer

Ich habe das Mandat einer GbR übernommen, die sich selbst nur als „GbR Fantasiename“ bezeichnet ohne die Angabe der Namen der beiden Gesellschafter. Der Stempel ist auch so ausgestellt. Auf dem Briefkopf sind beide Anteilsinhaber jedoch aufgeführt.Dieser Fantasiename ohne Bezug auf die beiden Gesellschafter-Namen ist auch auf vielen Eingangsrechnungen vermerkt. Der Zusatz GbR ist immer mit angegeben.Ich wollte jetzt anregen, die Eingangsrechnungen bezüglich des Namens des Leistungsempfängers ändern lassen. Es gibt jedoch auch andere Meinungen dazu.Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine GbR immer aus den Namen ihrer Gesellschafter besteht und ein Zusatz, z. B. Fantasiename, ggf. hinzugefügt werden kann. Ein Weglassen der Gesellschafter-Namen ist nur bei Eintragung ins Handelsregister (als OHG) möglich.Frage:Erfüllt die Bezeichnung „Fantasiename GbR“ ohne die Angabe der Gesellschafter die Voraussetzungen des § 14 UStG eines „vollständigen Namens“ für den Leistungsempfänger auf Rechnungen?Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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