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Privatwohnung über Bausparverträge - ab 2020 Vermietung,Bauspardarlehen noch nicht zugeteilt,§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG

Sachverhalt: Der A hat vor sechs Jahren eine Wohnung für TEUR 240 erworben und bisher selbst für eigene Wohnzwecke genutzt. Die Wohnung wurde über drei Bauspardarlehen finanziert, von denen bisher nur eins in die Zuteilung ging. Noch offen sind zwei Bauspardarlehen mit TEUR 147 und TEUR 79. Angespart sind auf diesen Bauspardarlehen TEUR 115. Der A möchte die Wohnung nun ab 01.01.2020 vermieten und für eigene Wohnzwecke eine weitere Immobilie erwerben. Wenn möglich, soll der Restdarlehensbetrag von TEUR 226 in voller Höhe der vermieteten Immobilie zugeordnet werden und der Ansparbetrag aus den Bauspardarlehen als Eigenkapital für den Erwerb der neuen, für eigene Wohnzwecke genutzten Immobilie eingesetzt werden.Frage: Der A möchte die offenen Verbindlichkeiten von TEUR 226 in voller Höhe durch ein Annuitätendarlehen ablösen und hierfür die vollen Schuldzinsen als Werbungskosten bei der Vermietung geltend machen. Ist es möglich, dass der A die vollen Verbindlichkeiten von TEUR 226 bei der zukünftig vermieteten Immobilie belässt, diese Verbindlichkeiten in ein Annuitätendarlehen umwandelt und das Ansparguthaben aus diesen Bauspardarlehen auf die neue, für eigene Wohnzwecke erworbene Immobilie überträgt? Oder sind Bauspardarlehen und Ansparguthaben als Einheit zu sehen, so dass aus dem Erwerb der bisherigen Immobilie nur noch Verbindlichkeiten von TEUR 111 offen sind und nur diese Verbindlichkeiten als Werbungskosten bei der Vermietung der bisherigen Wohnung geltend gemacht werden können?
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