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Umsatzsteuer,Einfuhrumsatzsteuer,Zollanmeldung

Unser Mandant kauft regelmäßig EDV-Zubehör bei A. In diesem Zusammenhang kommt es regelmäßig zu Warenlieferungen, die ohne USt-ID und Umsatzsteuer-Ausweis an den Mandanten fakturiert werden. Aus den Rechnungen ist nicht erkennbar, dass der Lieferant steuerlich in der EU vertreten ist. Unser Mandant bucht die Betriebsausgaben ohne Vorsteuerabzug.Haftet unser Mandant evtl. bei einer Prüfung für nicht abgeführte Einfuhrumsatzsteuer oder ähnliches?
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