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Rechnungsberichtigung,Bauleistungen

Wir haben einen Mandanten, der im Bereich Sicherheitstechnik mit Wartungsverträgen arbeitet. Er hat an ein Bauunternehmen eine Wartungspauschale mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag übersteigt 500 €. Bei den Wartungsarbeiten wurde ein Akku für eine Tür ausgetauscht. Dieses Ersatzteil wurde jedoch nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die Baufirma möchte eine geänderte Wartungsrechnung nach § 13b UStG. Muss die Rechnung geändert werden, obwohl das Ersatzteil nicht in der Rechnung erscheint, sondern nur im Wartungsprotokoll ersichtlich ist?
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