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Umsatzsteuer,Bauleistung,Reverse

Unser Mandant C.K. baut Tiny Houses, die sowohl auf Rädern als auch feststehend sind. Momentan findet eine Prüfung durch das Finanzamt statt, hier steht die Frage offen ob C.K. ein Bauleistender gem §13b UStG ist. Dieser baut momentan eine Halle für seinen eigenen Betrieb. Die Tiny Houses werden in seiner Halle fertiggestellt, inkl. Innenausbau, Elektroinstallation, Sanität, etc. und werden im Anschluss auf entsprechenden Anhängern zu den Standorten transportiert. Ne nach Nutzung durch den Kunden muss unter Umständen eine Baugenehmigung auf dem Grundstück beantragt werden. Die größere Variante der Tiny Houses werden auf Punktfundamenten durch Stahlträger fest geschraubt. Somit können diese genauso rückstandslos entfernt werden wie die mobilen Tiny Häuser auf Achse. Der einzige Aufwand dabei wäre der Kran, der das Haus wieder von der Stelle auf einen Tieflader hebt, der das Tiny House dann abtransportiert. Das Finanzamt geht von einem 13b-Fall aus und möchte, dass die Rechnung über den Hallenbau rückwirkend mit einem 13b Ausweis korrigiert werden. 1) Wie ist die Regelung in Bezug auf die Tiney Häuser (in Bezug auf Bauleistungen)?
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