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§ 13b UStG,Bauleistung

Unser Mandant ist ein Metallbau- und Verarbeitungsunternehmen, das seit diesem Jahr vermehrt auch Bauleistungen erbringt (> 10% des Weltumsatzes). Entsprechende Rechnungen wurden gemäß §13b UStG ausgestellt, von den jeweiligen Leistungsempfängern liegen Bescheinigungen vor. Bedingt durch einen Steuerberaterwechsel ist nun erst aufgefallen, dass unser Mandant (Leistungserbringer) bisher keine Bescheinigung gem. §13b beantragt hatte. Ist die Rechnungsstellung gem. §13b UStG weiterhin korrekt? Welche Konsequenzen kann das Fehlen der Bescheinigung für unseren Mandanten haben?
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