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DJ Kleinunternehmer,Leistung im übrig.Gemeinschaftsgebiet,Leistung im Drittland

Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit einem Kleinunternehmer nach §19 USt und Auslandsumsätzen. Mein Mandant ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und tätigt Umsätze als Discjockey. Hier ist er auch teilweise für Unternehmen im EU-Ausland tätig. Die Umsätze werden vor Ort im EU-Ausland auf Festivals ausgeführt. Es stellt sich nun die Frage, ob mein Mandant eine USt-Id-Nr. benötigt, die er auf seinen Rechnungen aufführen muss und ob hier das Reverse-Charge-Verfahren greift. Weiterhin stellt sich mir die Frage, was zu beachten ist, wenn mein Mandant als Discjockey im Drittland tätig werden sollte.
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