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Belgien,Bauleistungen,Werklieferung

Mein Mandant wurde von einem umsatzsteuerpfl. Generalunternehmen mit Sitz in Deutschland beauftragt, ein Warengeschäft eines belgischen Unternehmers umzubauen. Das belgische Unternehmen gibt regelmäßig Umsatzsteuererklärungen in Belgien ab. Weder der deutsche Generalunternehmer noch mein Mandant sind in Belgien steuerlich angemeldet. Es stellt sich die Frage, ob hier § 13b UStG anzuwenden ist – vor allem in Bezug auf die Neuregelung ab 2023 zu § 13b UStG in Belgien. 1. Kann mein Mandant die Rechnung an den deutschen Generalunternehmer nach § 13b UStG schreiben? 2. Mein Mandant hat ebenfalls Subunternehmer beschäftigt, die bei den Umbauarbeiten in Belgien beteiligt waren. Unterliegen diese Rechnungen § 13b UStG?
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