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Reinigungsleistungen,Bauleistungen,haustechnische Anlagen

Gehört die Rohrreinigung zur Beseitigung einer Verstopfung in einem Gebäude zu den Reinigungsleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG? Ich finde lediglich Hinweise, dass es keine Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG sind. Zwar betrachte ich die Beseitigung einer Rohrverstopfung nicht als Reinigung im engeren Sinne, aber das würde ja auch für die Reinigung von Regenrinnen und Fallrohren gelten, was ausdrücklich zu den Reinigungsleistungen gem. § 13b UStG zählt.
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