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§ 3a Abs. 2 UStG,Reverse Charge,USt-IdNr.

Unser Mandant Herr K. hat einen Sportservice (Racing Service für Alpin und Nordic) und einen Handel mit Produkten für den Wintersport bzw. für den Profi-Skisport. Kunden sind Endverbraucher, aber auch der Einzelhandel und viele Skisportvereine im In- und Ausland. Ein Kunde ist der österreichische Skiverband (ÖSV). Der ÖSV hat keine USt-IdNr. Für den ÖSV ist unser Mandant, Herr K., als Techniker der Skicrosser tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist Herr K. immer im Ausland, d.h. Schweiz, Österreich, Frankreich, Italien usw. unterwegs. Fragestellungen: 1. Wie muss die Rechnungstellung bzw. der Umsatzsteuerausweis bei der o.g. Fallschilderung erfolgen? Muss Herr K. die Rechnung an den ÖSV netto mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld z.B. durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ schreiben? 2. Muss Herr K. bei der Rechnungsstellung an den ÖSV unterscheiden, in welchem Land er die Dienstleistung erbracht hat, oder ist nur maßgebend, dass der Leistungsempfänger, für dessen Unternehmen die Leistung erbracht wurde, sein Unternehmen in einem EU-Land betreibt? 3. Für den Zeitraum vom August 2023 bis Mai 2024 hat Herr K. mit dem ÖSV für seine Tätigkeit als Techniker einen Werkvertrag mit einer festen monatlichen Zahlung abgeschlossen. Wie ist diese Einnahme umsatzsteuerrechtlich zu sehen?
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