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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Reverse Charge

Eine in Deutschland ansässige Künstleragentur vermittelt eine sonstige Leistung eines deutschen Künstlers auf der Internet-Plattform „TikTok“. Leistungsempfänger ist eine Firma in der Schweiz. Die Rechnung wird netto mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gestellt. Im nächsten Schritt stellt die Agentur dem Künstler eine Provision in Höhe von 20 % des Auftragsvolumens in Rechnung. 1. Ist die steuerliche Behandlung „Steuerschuld des Leistungsempfängers“ korrekt? 2. Ist bei der Provisionsabrechnung gegenüber dem deutschen Künstler Umsatzsteuer auszuweisen?
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