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§ 13b UStG,ausländischer Unternehmer

Mein Mandant erbringt für Möbelhäuser und Küchenstudios sog. Montageleistungen. Dabei erbringt er diese Montageleistungen nicht selbst, sondern bedient sich polnischer Subunternehmer. Die Rechnungen der polnischen Subunternehmer enthalten den Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Es wird keine polnische Umsatzsteuer ausgewiesen. Von der polnischen Steuerbehörde wird ein Nachweis (datiert vom 23.03.2021) über die steuerliche Erfassung für Steuern vom Einkommen der Rechnung beigefügt. Meines Erachtens handelt es sich bei der Montage von Küchen nicht um Bauleistungen. Einzig feststehend ist, dass es sich um einen im Ausland (Polen) ansässigen Leistungserbringer handelt. Ist mein Mandant trotzdem als Leistungsempfänger Steuerschuldner? Muss er ggf. bei seinem polnischen Subunternehmer darauf bestehen, dass diese sich einer polnischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bedienen?
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