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Wechsel der Steuerschuldnerschaft,Produktbegutachtung für einen Unternehmer mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Anbei der Sachverhalt: Unser Mandant: GmbH mit Betriebsstätte in Deutschland (D). Die GmbH erstellt Gutachten, betreibt Produktüberwachung und Prüfungen von Produkten für Firmen (keine Privatpersonen) in der EU mit ausländischen ID-Nrn. Die Prüfungen finden in D statt. Die Rechnungen unseres Mandanten werden an den jeweiligen Kunden unter Hinweis gemäß § 3a (2) UStG OHNE Umsatzsteuer geschrieben. Frage: Ist dies so richtig? Liegt hier Reverse Charge vor?
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